FAQ

Gibt es Fördermöglichkeiten für Elektroarbeiten bei Bau & Sanierung?

  • Ja, es gibt viele Fördermöglichkeiten im Bereich Neubau & Sanierung von Gebäuden.
  • Gemeinsam mit unserem Partner, der Anwisa GmbH, zeigen wir Ihnen, welche Fördergelder Sie beantragen können. Außerdem achten wir bei der Planung und Ausschreibung auf die richtigen Rahmenbedingungen, sodass Ihre Projekte den Förderrichtlinien entsprechen.
  • BAFA – Programm: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • KfW – Förderung: Klimaschutzoffensive für Unternehmen – 293
  • KfW – Förderung: Erneuerbare Energien – Standard Photovoltaik 270 

Kostet die Angebotserstellung Geld?

Nein. Wir besuchen Sie vor Ort (im Umkreis von ca. 50km von Großenhain) und beurteilen die aktuelle Situation. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Diese Leistung ist für Sie kostenlos.

Was unterscheidet einen Elektroplaner von einem Elektriker / einer Elektrofachfirma?

Ein Elektroplanungsbüro erstellt den Plan. Die Elektrofachfirma setzt ihn um.

Gut zu wissen: Im öffentlichen Bereich darf das Unternehmen, das die Elektroarbeiten ausführt, die Planung nicht selbst übernehmen.

Wir sind ein Elektroplanungsbüro in Großenhain mit jahrelanger Erfahrung, und haben bereits mit zahlreichen Elektrofachbetrieben zusammengearbeitet, die unsere Pläne umsetzen. Öffentliche Ausschreibungen mit ihren Besonderheiten sind uns vertraut.

Wenn Sie bereits einen Elektrofachbetrieb mitbringen, arbeiten wir gern mit diesem zusammen. Wenn Sie keinen Elektrofachbetrieb kennen, empfehlen wir Ihnen zuverlässige Unternehmen.

Brandschutzprüfung: Wie behebe ich die Mängel?

Die Brandverhütungsschau und/oder Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Sächsisch Technische Prüfverordnung hat in Ihrem Gebäude Mängel an der Elektroanlage ergeben? Keine Sorge. Wir rüsten Ihre Anlage so um, dass diese der nächsten turnusmäßigen Überprüfung standhält!

Haben Sie ein Zertifikat für die Planung von Brandmeldeanlagen?

Ja, das Zertifikat liegt vor.

Gibt es Bestandsschutz für Elektroanlagen?

Im Baurecht bedeutet Bestandsschutz, dass bestehende bauliche Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen geschützt sind. Dieser Schutz entfällt jedoch, sobald die bestehende Anlage beseitigt wird (z.B. bei einer Kernsanierung) oder wenn rechtserhebliche Nutzungsänderungen durchgeführt werden. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine Schule in ein Büro verwandelt wird. Dies gilt auch, wenn nur Teilbereiche betroffen sind, z.B. die Umwandlung eines Büros in einen Versammlungsraum.

Erstellen Sie auch Elektropläne für bestehende Anlagen?

Ja! Wir rüsten sehr häufig Anlagen auf den neuesten Stand um, z.B. Umrüstung auf LED, Umrüstung von Straßenbeleuchtung, Umrüstung auf Solaranlagen, Aktualisierung alter bestehender Elektroanlagen, Brandschutzertüchtigung.

Planen sich auch Heizungen / Lüftung und Sanitäranlagen bzw. TGA / Technische Gebäudeausrüstung?

Über unseren Partner, die Anwisa GmbH Gebäude & Energie, bieten wir eine umfassende technische Gebäudeausrüstung und Energieberatung mit an, da diese immer Hand in Hand mit der Elektroplanung läuft. So können wir gemeinsam alle Leistungen im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) mit anbieten.

Kann die Errichtung und/oder Umrüstung von Elektroanlagen gefördert werden?

Teilweise ja! Es werden immer wieder neue Förderprogramme aufgestellt. Wir unterstützen Sie gern dabei, die richtigen Förderprogramme für Ihr Projekt zu finden. Fragen Sie uns direkt!

Planen Sie auch Solaranlagen?

Ja! Die Projektierung nachhaltiger PV-Anlagen mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen leisten wir aus eigener Hand.

Was ist eine Planung nach HOAI?

HOAI ist die Abkürzung für »Honorarordnung für Architekten und Ingenieure«. Sie kategorisiert Leistungen und Schwierigkeitsgrade im Detail.

Wir bieten unseren Kunden nahezu alle Leistungsphasen der HOAI an: Von der Grundlagenermittlung und Vorplanung über die Entwurfs- und Ausführungsplanung, der Erstellung von Leitungsverzeichnissen bis hin zur Prüfung und Wertung der Angebote und der fachlichen Bauüberwachung inkl. Abnahme.

Muss man noch nach HOAI beauftragen?

Zwingend ist dies nicht. Aber es hilft. Eine gute Grundlagenplanung spart später Geld und Zeit.

Planen Sie auch Privathäuser?

Wir planen grundsätzlich alles. Da Privathäuser jedoch häufig nicht so komplex sind, werden diese Pläne oft von den Elektrofachbetrieben mit übernommen. Doch in dem Augenblick, in dem es sich um mehrere Wohnungen (Wohnanlagen / Wohngenossenschaften / Wohnverwaltungen) oder aufwändigere Installationen handelt, ist es klug, eine umfassende Elektroplanung im Vorfeld zu beauftragen. Dafür sind wir da.