Sicherheitstechnischen Anlagen, Außenanlagen (556, 557)
Gefahren- und Alarmanlagen
Seit frühesten Zeiten ist das Feuer des Menschen Freund und Fluch. Auch der Brandschutz hat eine lange Geschichte. Während früher noch Brandwächter eingesetzt wurden, um Brände möglichst früh zu erkennen, hilft uns heute bei der Branderkennung eine ausgeklügelte Technik.
Bei Bränden in Gebäuden gibt es viele Gemeinsamkeiten. Sie entstehen lokal und breiten sich flächig oder linear aus. Die wichtigsten Brandkenngrößen sind Rauch, Wärme und Strahlung. Die häufigsten Ursachen für nicht gezielt verursachte Brände sind:
- Fahrlässigkeit
- feuergefährliche Arbeiten
- technische Defekte (z. B. Kurzschluss, Überlast)
- höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag)
- Brandübertragung von außen (mangelhafte bauliche Abtrennung)
Dies sind die Aufgaben von Gefahren- und Alarmanalagen im anlagentechnischen Brandschutz:
- die frühzeitige Erkennung eines Brandes
- die Alarmierung von Personen
- die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen und
- die Schaffung des gewaltfreien Zugangs für die Feuerwehr
Die genauen Anforderungen an die Ausführung der Überwachung werden durch die örtlichen Brandschutzbehörden vorgegeben. Für Neubauten und meist auch bei Bestandssanierungen wird vor Baubeginn ein Brandschutzkonzept erstellt, welches u. a. die Vorgaben an den Technischen Brandschutz enthält.
Wer darf wann wohin?
Diese Frage ist für nahezu jede öffentliche und betriebliche Einrichtung von elementarer Bedeutung, um die Sicherheit von Personen und/oder Sachwerten zu garantieren. Moderne Sicherheits- und Kommunikationssysteme spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Ein Großteil der Schulen in Deutschland hat aus diesem Grund in den vergangenen Jahren umfassende Notfall-Pläne entwickelt, beispielsweise im Fall einer Amokdrohung oder eines Amoklaufes. Die seit Anfang 2015 aufgesetzte technische Norm für Notrufsysteme in Bildungseinrichtungen und Behörden DIN VDE V 0827 beschreibt ganz konkret die Anforderungen, welche moderne Kommunikationsanlagen in Krisenfällen zu erfüllen haben. Im Anwendungsbereich der Norm stehen Bildungseinrichtungen (Schulen und Universitäten), der öffentliche Bereich von Behörden, Banken und private Gebäude mit einer ähnlichen Nutzung. Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS) sind hierbei ein besonders wichtiger Bestandteil der Gebäudeausstattung von Schulen.
Professionelle Brandschutzanlagen & Gefahrmeldesysteme verhindern Katastrophen.
Wir planen seit über 15 Jahren Gefahren- und Alarmierungsanlagen und sind als verantwortliche Person gemäß DIN 14675 für Brandmeldeanlagen zertifiziert. Wenn Sie also im Zuge einer Brandverhütungsschau oder anderen Überprüfungen Auflagen bezüglich der Brandmeldeanlage für Ihr Gebäude bekommen haben oder ihre Einrichtung mit einer Zugangskontrolle und/oder einer Amokalarmierung ausstatten wollen, sind wir genau der richtige Ansprechpartner.